Seitenbereiche

Aktuelles 

Hier finden Sie laufend wichtige Neuigkeiten und Informationen.

Inhalt

Wichtige Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit China

Weitere Artikel (April 2025)
Flaggen - Österreich und China - © Oleksii - stock.adobe.com

Am 14.9.2023 haben Österreich und China ein Protokoll zur Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-China) unterzeichnet, welches nunmehr in Kraft getreten ist. Die nachfolgend dargestellten Änderungen im DBA-China sind auf Einkünfte anwendbar, die ab dem 1.1.2025 bezogen werden.

Betriebsstätte (Art. 5 DBA-China)

Die Betriebsstättenfrist für Bauausführungen und Montagen sowie eine damit in Zusammenhang stehende Aufsichtstätigkeit wurde von sechs Monaten auf zwölf Monate verlängert.

Dividenden (Art. 10 DBA-China)

Das Besteuerungsrecht des Quellenstaates bei Schachteldividenden mit einer Beteiligung von mindestens 25 % wurde von 7 % auf 5 % reduziert. Handelt es sich bei den Nutzungsberechtigten um keine Gesellschaft (z. B. natürliche Personen) oder wird das angeführte Beteiligungsverhältnis (Portfoliodividenden) nicht erreicht, bleibt die 10%ige Quellensteuer unverändert in Bestand.

Zinsen (Art. 11 DBA-China)

Die Quellensteuerbefreiung für bestimmte öffentliche Einrichtungen wurde insofern erweitert, als zukünftig auch Zinszahlungen an qualifizierte öffentlich-rechtliche Einrichtungen bzw. Rechtsträger von der Quellensteuer befreit sind.

Vermeidung einer Doppelbesteuerung (Art. 24 DBA-China)

Die in der alten Version des Abkommenstexts enthaltene „Matching Credit“-Bestimmung, wonach auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren eingehobene chinesische Quellensteuern, unabhängig von ihrer tatsächlichen Höhe, in Österreich jedenfalls mit 10 % (Dividenden und Zinsen) bzw. mit 20 % (Lizenzgebühren) des Bruttobetrages angerechnet werden konnten, wurde ersatzlos gestrichen.

Stand: 25. März 2025

Bild: Oleksii - stock.adobe.com

Über uns
Durch die vernetzten Kompetenzen der Kanzleistandorte Oberösterreich, Salzburg und Wien in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung, Lohnverrechnung und Unternehmensberatung erbringen wir Individuelle Beratung von Einfach bis kompleX. Sie wollen mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir freuen uns auf Sie.

IBEX OBERÖSTERREICH
Steuerberatung GmbH IBEX OBERÖSTERREICH
Steuerberatung GmbH
Wagnermühle 5
5310 Mondsee
Österreich

Fax +43 (0) 6232/20419-16

IBEX SALZBURG
Steuerberatung GmbH IBEX SALZBURG
Steuerberatung GmbH
Haydnstraße 5
5020 Salzburg
Österreich

Fax +43 (0) 662/875537-15

IBEX WIEN 
Steuerberatung GmbH IBEX WIEN
Steuerberatung GmbH
Günthergasse 3/14
1090 Wien
Österreich

Fax +43 (0) 1/4857938-79

IBEX
Wirtschaftsprüfung GmbH IBEX
Wirtschaftsprüfung GmbH
Lasserstraße 2a
5020 Salzburg
Österreich

Fax +43 (0) 662/871735-784

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.